Verhalten bei Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge
Sind Sie als Beschuldigter von der Polizei zu einer Vernehmung auf der Polizeiwache geladen, müssen Sie dem nicht nachkommen.
Verhalten bei einer Festnahme
Lassen Sie sich bitte stets den Haftbefehl aushändigen.
Äußern Sie sich nicht zu den Tatvorwürfen. Die Polizisten werden Sie darüber belehre