Verhalten bei Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge
Sind Sie als Beschuldigter von der Polizei zu einer Vernehmung auf der Polizeiwache geladen, müssen Sie dem nicht nachkommen.
Verhalten bei einer Festnahme
Lassen Sie sich bitte stets den Haftbefehl aushändigen.
Äußern Sie sich nicht zu den Tatvorwürfen. Die Polizisten werden Sie darüber belehre
Verhalten bei Durchsuchungen
Steht die Polizei vor Ihrer Tür, um eine Durchsuchung durchzuführen, befindet sich in den meisten Fällen kein Rechtsanwalt neben Ihnen. Dahe