Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Viele Mandanten, ganz gleich, ob sie Beschuldigte(r) oder Geschädigte(r) in einem Strafverfahren sind, haben im Laufe des ersten Gesprächs mit mir eine große Frage: Wie läuft denn so ein Strafverfahren überhaupt ab? Was passiert denn nun? Tatsächlich befindet sich ein Großteil der Mandanten nämlich zum ersten (und hoffentlich letzten) Mal in einer solchen Situation. Es ist verständlich und auch richtig, dass Sie sich nun Hilfe durch eine(n) Strafverteidiger(in) suchen, die/der Ihnen Ihre Fragen beantworten und Sie in dieser schwierigen Zeit begleiten kann.
1. Überblick
Ein Strafverfahren ist grundsätzlich in vier Verfahrensabschnitte eingeteilt: das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren und das Vollstreckungsverfahren. In den meisten Fällen befinden sich die Mandanten, die zu mir kommen, entweder im Ermittlungs- oder im Hauptverfahren.
2. Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren werden, wie der Name schon sagt, die Ermittlungen geführt. In den meisten Fällen wird dies durch die örtliche Polizei übernommen. Die Polizei nimmt eine Strafanzeige auf, sei es durch einen Anzeigensteller oder von Amts wegen. Daraufhin wird entsprechend ermittelt. Als Beschuldigter bekommt man irgendwann im Laufe dieses Ermittlungsverfahrens die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Das heißt, man wird entweder aufs Präsidium geladen oder bekommt einen polizeilichen Fragebogen mit Bitte um Beantwortung. Als Geschädigter erhält man eine Vorladung als Zeuge oder ebenfalls einen Fragebogen. So oder so: Jetzt ist es Zeit für den Besuch beim Anwalt! Der wird Sie in den meisten Fällen bitten, erst einmal nicht zum Termin auf der Wache zu erscheinen, Ihnen die Kommunikation mit der Polizei abnehmen, Akteneinsicht beantragen und Sie zu einem Gespräch einladen, um den weiteren Ablauf mit Ihnen zu besprechen.
3. Die Kosten
Rechtsberatung macht viel Arbeit. Deshalb kostet sie selbstverständlich Geld. In den meisten Kanzlei arbeiten die Rechtsanwälte lediglich auf Vorschussbasis. Dies bedeutet, der Rechtsanwalt kann erst tätig werden, wenn ein Vorschuss gezahlt wurde, der selbstverständlich auf die Gesamtrechnung am Verfahrensende angerechnet wird. Die Höhe des Vorschusses variiert und wird im Einzelfall bei der Erstberatung besprochen. Um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, kann man mit mindestens 500 Euro zzgl. UmSt. rechnen. In umfangreichen Verfahren können es jedoch auch mehrere tausend Euro sein. Beim Thema Geld ist mir als Rechtsanwältin eines wichtig: Lassen Sie uns offen und direkt darüber sprechen.
Nach der Akteneinsicht hat der Strafverteidiger nun eine Übersicht über sämtliche Beweismittel. Er/Sie kann nun eine Verteidigungsstrategie für Ihren konkreten Einzelfall entwickeln.
Sind die Ermittlungen abgeschlossen, wird das Verfahren entweder eingestellt oder es kommt zur Anklage oder einem Strafbefehl. Je nach Aktenlage gibt es übrigens viele Fälle, in denen ein Strafverteidiger auf eine Einstellung Ihres Verfahrens hinwirken kann. Besteht diese Möglichkeit nicht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls und das Ermittlungsverfahren ist beendet.
4. Zwischenverfahren
Nun beginnt das Zwischenverfahren, das allerdings lediglich für Juristen mehr oder weniger interessant ist und hier deshalb nicht weiter besprochen werden soll.
5. Hauptverfahren
Nun befinden wir uns im Hauptverfahren. Hier kommt man in den meisten Fällen nicht drum rum, zu einem Termin vor Gericht zu erscheinen. Anders ist es, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Legen wir dagegen keinen Einspruch ein, ist es ein rein schriftliches Verfahren. Wichtig ist in einem solchen Fall, schnell zu handeln, um die Einspruchsfrist nicht zu verpassen. Vereinbaren Sie also schnellstmöglich nach Erhalt eines Strafbefehls einen Termin mit Ihrem Anwalt!
Durch das Gericht wird im Hauptverfahren nun ein Hauptverhandlungstermin festgelegt, zu dem sowohl Sie als auch ich als Verteidigerin geladen werden. Wie ein solcher Termin abläuft, ist sehr unterschiedlich. Daher ist es schwierig, pauschal darüber zu informieren. Allerdings ist es grundsätzlich so, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage vorliest, Sie sich nun äußern oder schweigen dürfen und dann die Beweisaufnahme stattfindet. Dies bedeutet, Zeugen werden verhört und befragt, Urkunden werden verlesen, Fotos, Videos und Gegenstände werden in Augenschein genommen usw. Während des Hauptverfahrens findet meines Erachtens die wichtigste Arbeit des Strafverteidigers statt. Je nach Einzelfall können hier beispielsweise Zeugen so befragt werden, dass eventuelle Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage aufkommen oder beseitigt werden. In manchen Fällen ist es jedoch auch die beste Verteidigung, sich nicht zu verteidigen, sondern Einsicht zu zeigen. Je nachdem, welche Verteidigungsstrategie Ihr Verteidiger im Vorfeld mit Ihnen besprochen hat, wird diese nun umgesetzt.
Am Ende der Hauptverhandlung halten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung dann ein Plädoyer. Auch wenn Sie Geschädigte(r) einer Straftat und Nebenkläger in einem Strafverfahren sind, erhalten Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt Gelegenheit zu plädieren. Schließlich erhält der/die Angeklagte(r) das letzte Wort. Hier rate ich meinen Mandanten in den meisten Fällen, sich meinen Ausführungen anzuschließen. Danach folgt die Urteilsverkündung.
Nach dem Urteil gibt es selbstverständlich noch die Gelegenheit, Rechtsmittel einzulegen. Hierfür gibt es wichtige Fristen, die Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen besprechen wird.
Sollten Sie Fragen zu den Abläufen haben, können Sie mich gern in unserer Erstberatung darauf ansprechen. Ein erstes Gespräch können Sie hier vereinbaren!
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